Ausibildungsablauf Praxis

Die Praktische Ausbildung ist in verschiedene Phasen gegliedert, die aufeinander aufbauen.

Das Prinzip lautet immer: vom Einfachen zum Schweren

  • 1. Grundstufe: Bestandteil der ersten Stufe ist das Vertrautmachen und die Bedienung mit dem Fahrzeug sowie das Erlernen von Grundfertigkeiten und Grundkenntnissen.
  • 2. Aufbaustufe: Hierbei erlernen Sie die umweltverträgliche Fahrzeugbedienung, Blickschulung und vorausschauendes Fahren.
  • 3. Leistungsstufe: Lernziele dieser Stufe sind Grundfahrtechniken und Rangierübungen zuerst auf ruhigen Straßen, später im Verkehr.
  • 4. Stufe der Sonderfahrten: Hier erlernen Sie das sichere Fahren mit höheren Geschwindigkeiten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit. Dauer: Jeweils 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten sind vorgeschrieben, davon fünf auf der Landstraße, vier auf Autobahnen und drei bei Dunkelheit.
  • 5. Reifestufe und Prüfungsvorbereitung: Alle Inhalte aus den ersten drei Stufen werden wiederholt. Als Prüfungsvorbereitung wird eine Testfahrt unter Prüfungsbedingungen gemacht.

 

 

Die Stufe der Sonderfahrten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund-, Aufbau-, und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden. Das setzt also voraus, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.

Als Sonderfahrten oder »Sonderstunden« bezeichnet man

  • die Überlandfahrten (Bundes- oder Landstraßen)
  • die Fahrten auf Autobahnen
  • die Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Die besonderen Ausbildungsfahrten im Überblick:
[Fahrstunden zu je 45 Minuten]


Klasse A / A1 / B (Ersterwerb)
Überland 5x - Autobahn 4x - Nacht 3x

Klasse BE
Überland 3x - Autobahn 1x - Nacht 1x

Klasse L / AM
Der Gesetzgeber schreibt hier keine Sonderfahrten vor.

Klasse C
(bei Erweiterung von Klasse B)
Überland 5x - Autobahn 2x - Nacht 3x

(bei Erweiterung von Klasse C1)
Überland 3x - Autobahn 1x - Nacht 1x

Klasse CE
(bei Erweiterung von Klasse C)
Überland 5x - Autobahn 2x - Nacht 3x

(C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung)
Überland - Solo: 3x ,    Autobahn - Solo: 1x ,    Nacht - Solo: keine
Überland - Zug: 5x ,    Autobahn- Zug: 2x ,    Nacht - Zug: 3x

 

Warum gibt es die Sonderfahrten?

In den achtziger Jahren hat der Gesetzgeber die Sonderfahrten in der Fahrschulausbildung eingeführt. Die Unfallzahlen der Fahranfänger sind besonders auf Autobahnen, Landstraßen und in den Nachtstunden überdurchschnittlich hoch; dort passieren auch die folgenschwersten Unfälle. Weil Fahrprüfungen früher meistens im Stadtverkehr gefahren wurden, wurde hauptsächlich in der Stadt ausgebildet. Die Situation ist heute anders: Fahrprüfungen sollen nur noch zur Hälfte innerhalb von Ortschaften stattfinden, die andere Hälfte geht über Bundes-, Land- und Kraftfahrstraßen sowie Autobahnen. Sonderfahrten können nicht kombiniert werden (es ist z.B. nicht möglich, eine Autobahnfahrt, die im Dunkeln stattfindet, gleichzeitig als Autobahnfahrt und Dunkelfahrt aufzuschreiben).
Natürlich ist es erlaubt, die erste Fahrstunde im Dunkeln zu absolvieren. Sie zählt deshalb aber nicht als Sonderfahrt, denn Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden und fordern vom Fahrschüler schon die Beherrschung des Fahrzeugs und des Verkehrs. Die Sonderfahrten sind nicht dazu da, Mängel in der Grundausbildung wegzubügeln oder rückwärts Einparken und ähnliches zu trainieren. Das hat in der übrigen Ausbildung seinen Platz

Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrten und Pflichtstunden?

Den Begriff »Pflichtstunden« gibt es offiziell nicht. Sonderfahrten sind, wie wir schon festgestellt haben, zusätzliche Fahrstunden. Wenn nach Pflichtstunden gefragt wird, steht dahinter meist die Frage, »wie viele Fahrstunden muss man mindestens machen?«, und die Antwort darauf ist nicht ganz einfach. Ein häufiges Missverständnis: In der Pkw-Ausbildung wird man als Fahrlehrer oft mit der Aussage konfrontiert »12 Fahrstunden sind Pflicht« , aber das ist falsch, denn:Eine Ausbildung, die nur aus den Sonderfahrten besteht, ist jedenfalls verboten. Zuerst muss mindestens die Grundausbildung stattfinden, deren Dauer ist aber zahlenmäßig nicht genau festgelegt.

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Wieviele Fahrstunden braucht Ihr bis zur Prüfung?

Dies kann leider niemand zuverlässig voraussagen. Die praktische Ausbildung ist unterteilt in eine Grundausbildung und die besonderen Ausbildungsfahrten. Lediglich bei den besonderen Ausbildungsfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Nachtfahrten) ist eine gesetzliche Mindestanzahl festgelegt. Die Anzahl der Übungsfahrstunden in der Grundausbildung ist immer ein Kompromiss zwischen dem Bestreben, die Ausbildungskosten niedrig zu halten und dem Wunsch, sein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu beherrschen und die Prüfung zu bestehen.

Deshalb kann auch niemand im Einzelfall vorhersagen, wie viele Fahrstunden Ihr bis zur nötigen Prüfungsreife braucht. Wenn man aber bedenkt, dass Ihr bis zur Fahrprüfung meistens noch nicht einmal 1000 Kilometer gefahren seid, ist natürlich jede einzelne Übungsfahrt sinnvoll.
Erst die Fahrstunden, die Ihr in der Reifestufe und in der Prüfungsvorbereitungsphase nehmt, bringen Euch die nötige Sicherheit zum selbständigen Fahren. Hier könnt Ihr natürlich auch mit entscheiden, wie viel Sicherheit Euch wichtig ist. Die Entscheidung, wann die Ausbildung abgeschlossen ist, muss jedoch der Fahrlehrer treffen (§ 6 Abs. 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)
Es wird nirgendwo so viel geschummelt, wie bei der Antwort auf die Frage: "Na, wie viele Fahrstunden hattest du denn?" Jeder meint, er muss wenig Fahrstunden haben, damit er gut ist. Jede zusätzliche Fahrstunde bildet einen Makel. Großzügig abrunden ist angesagt - so ein Unsinn.
Auf der anderen Seite: Ein Fahrlehrer, der sich damit rühmt, seine Schüler mit besonders wenig Fahrstunden in die Prüfung (ins Leben) zu schicken, handelt nicht unbedingt fair.
Fahrlehrer müssen seit 1999 Aufzeichnungen zum Ausbildungsstand jedes Fahrschülers machen. Verantwortungsbewusste Fahrschulen haben das bisher sowieso schon gemacht. Der Schüler kann sich damit jederzeit über seinen Ausbildungsstand informieren.