PKW „ Führschein mit 17 “

* * * FÜHRERSCHEIN MIT 17 * * *

Begleitetes Autofahren mit 17 Jahren!

Seit dem 02.11.2005 gibt es  "begleitetes Fahren ab 17"  in Rheinland Pfalz.

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des „mäßigenden Einflusses“ durch die Begleitperson. Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln.

Ausbildung und Prüfung laufen ganz „normal“ wie beim „Führerschein mit 18“ ab.

Voraussetzungen für die Begleitperson

Im Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis muss mindestens eine Begleitperson benannt sein. Sie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • während der Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Drogen stehen und die allgemeine Alkohol- Promillegrenze (0,5 ‰)
  • der Pkw-Führerschein muss mitgeführt werden

Es können mehrere Begleiterinnen oder Begleiter benannt werden; auch eine nachträgliche Benennung weiterer Personen gegenüber der Behörde ist möglich. Die Erziehungsberechtigen müssen der Eintragung der Begleitperson( en) zustimmen. Obwohl für die Begleitpersonen keine Verpflichtung einer besonderen Schulung besteht, ist der Besuch einer Informationsveranstaltung empfehlenswert. Fragen Sie z.B. die ausbildende Fahrschule, die örtliche Verkehrswacht oder einen Automobil- Club, ob und wo Informationsveranstaltungen angeboten werden.

Fahrplan zum Führerschein

Ab 16 1/2 Jahren Der früheste Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist, dass es keine Bedenken gibt, die gegen die Fahreignung sprechen.
Theorieprüfung Frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr
Praktische Prüfung Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres Die Prüfungsbescheinigung, eine Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung, wird bei bestandener Prüfung ausgehändigt.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer. Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren (Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis) und Fahrpraxis sammeln. Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland. Die Begleitpersonen stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres Die unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt und der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt. Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf der 3-Monats Frist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

 

Sonstiges

  • Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung beginnt die zweijährige Probezeit.
  • Die Prüfungsbescheinigung der Klasse B oder BE berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L – jedoch