Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des „mäßigenden Einflusses“ durch die Begleitperson. Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln.
Ausbildung und Prüfung laufen ganz „normal“ wie beim „Führerschein mit 18“ ab.
Voraussetzungen für die Begleitperson
Im Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis muss mindestens eine Begleitperson benannt sein. Sie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Es können mehrere Begleiterinnen oder Begleiter benannt werden; auch eine nachträgliche Benennung weiterer Personen gegenüber der Behörde ist möglich. Die Erziehungsberechtigen müssen der Eintragung der Begleitperson( en) zustimmen. Obwohl für die Begleitpersonen keine Verpflichtung einer besonderen Schulung besteht, ist der Besuch einer Informationsveranstaltung empfehlenswert. Fragen Sie z.B. die ausbildende Fahrschule, die örtliche Verkehrswacht oder einen Automobil- Club, ob und wo Informationsveranstaltungen angeboten werden.
Fahrplan zum Führerschein |
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Ab 16 1/2 Jahren | Der früheste Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist, dass es keine Bedenken gibt, die gegen die Fahreignung sprechen. |
Theorieprüfung | Frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr |
Praktische Prüfung | Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr |
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres | Die Prüfungsbescheinigung, eine Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung, wird bei bestandener Prüfung ausgehändigt. |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer. Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren (Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis) und Fahrpraxis sammeln. Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland. Die Begleitpersonen stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung. |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres | Die unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt und der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt. Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf der 3-Monats Frist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. |
Sonstiges